Beglaubigungen - Sprachtransfer

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Beglaubigungen

Stilleben Computer und Wörterbuch
Sprachtransfer - Karin Maack    
Staatlich geprüfte Übersetzerin Englisch - Deutsch
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Beglaubigte Übersetzungen
Aufgrund der öffentlichen Bestellung und Beeidigung durch den
Präsidenten des Landgerichts Stuttgart bin ich ermächtigt,
die Richtigkeit und Vollständigkeit von Urkundenübersetzungen zu bestätigen.
Beglaubigte Übersetzungen biete ich zum Beispiel für folgende Dokumente an:
Führerscheine
Heiratsurkunden
Scheidungsurkunden
Sterbeurkunden
Vollmachten
Zertifikate
Adoptionsurkunden
Diplomzeugnisse
Geburtsurkunden
Ledigkeitsbescheinigungen
Testamente
Versicherungsnachweise
Schulzeugnisseeugnisse

Kosten für beglaubigte Übersetzungen
Zeilenpreis  € 1,00
(je 55 Zeichen - inkl. Leerzeichen -
der Zielsprache nach Word-Zählung)
Mindestpauschale für kleinere Übersetzungen: € 30,00
zusätzlich für die Beglaubigung je Dokument: € 8,00

Urkunden haben sehr unterschiedliche Formate, deren Druckanordnung und Schriftbild in der Übersetzung möglichst genau wiedergegeben werden sollten - denn dadurch wird der Vergleich zwischen Ausgangstext und Übersetzung wesentlich erleichtert.
Bei Urkunden wie in den folgenden Beispielen kann daher der Aufwand für die Formatierung höher sein als der für die Übersetzung selbst. Daher schließe ich die aus Gründen der Formatierung notwendigen Leerzeichen in meine Honorarberechnung mit ein.
2 Beispiele englischsprachiger Personenstandsurkunden
2 Beispiele englischsprachiger Personenstandsurkunden
Wissenswertes zur Beglaubigung
öffentlicher Urkunden
Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung im Ausland von einem öffentlich bestellten Urkundenübersetzer übersetzt werden. Manchmal ist es erforderlich, dass die Unterschrift des Übersetzers dann von einem Notar beglaubigt wird. Danach erhalten Sie die Überbeglaubigung/ Apostille vom Landgericht. Bei manchen Urkunden kann als Nachweis der inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde ganz am Anfang auch eine Vorbeglaubigung der ausstellenden Behörde erforderlich sein. Das erfragen Sie bitte bei der ausländischen Behörde/ Universität/ Firma, für die Sie die Urkunde benötigen.

Ausländische Urkunden müssen für deutsche Behörden und Gerichte im Allgemeinen übersetzt werden. Diese Übersetzung sollte von einem öffentlich bestellten Urkundenübersetzer gefertigt werden. Ob die Echtheit der ausländischen öffentlichen Urkunde zuvor von einer Behörde des Staates, in dem sie ausgestellt wurde, durch eine "Hager Apostille" bestätigt werden muss, erfahren Sie am besten bei der deutschen Behörde, für die die Urkunde bestimmt ist.

Genauere Informationen finden Sie hier:




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